Vorgaben für die Erstellung von Protokollen

Für das Einreichen von Satzungsänderungen und Neuwahlen der Vorstandschaft müssen wesentliche Punkte im Versammlungsprotokoll enthalten sein.

Sind die Punkte nicht erfüllt, wird die Versammlung vom Vereinsregister / Amtsgericht nicht anerkannt und Ihr dürft den Spaß noch mal machen ;-)

Diese Punkte sind in folgender Anleitung beschrieben: